Welche gute Zeitschrift zum Arbeitsrecht sollen wir abonnieren? Geht’s auch online?

Die Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ enthält für den Betriebsrat praktisch verwertbare, für diesen verständliche Informationen, die er in Handlungen umsetzen kann. 
(BAG vom 21.04.1983 – 6 ABR 70/82)

„Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Betriebsrat auf dessen Verlangen die Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ für dessen laufende Geschäftsführung zur Verfügung zu stellen.“ (Leitsatz des BAG vom 21.04.1983 – 6 ABR 70/82)

Aus der Begründung des BAG:
„Maßgeblich ist, dass die Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ für den Betriebsrat praktisch verwertbare, für diesen verständliche Informationen enthält, die er in Handlungen umsetzen kann.
Auch wenn, wie die Antragsgegnerin [= Arbeitgeber] meint, die Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ darauf abzielt, die Betriebsräte zur extensiven Wahrnehmung ihrer Rechtspositionen anzuhalten, wäre dies nicht geeignet, den Beschluss des Antragstellers [= Betriebsrat] über den Bezug dieser Zeitschrift zu beanstanden.

Ein Betriebsrat, der den Rahmen seiner gesetzlichen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte auszuschöpfen versucht, überschreitet nicht die Grenzen seiner Befugnisse.

Es gehört zu den Amtspflichten des Betriebsrats, sich das für seine Arbeit erforderliche Fachwissen anzueignen.

Schulungs- und Bildungsveranstaltungen i.S. von § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG können die Aufgabe, Betriebsräte mit dem notwendigen Wissen auszustatten, nicht allein erfüllen.
Auch eine intensive Schulung ist notwendig auf Einzelgebiete beschränkt und vermag nicht umfassend das anzusprechen, was der Betriebsrat täglich an aktuellen Rechtskenntnissen benötigt.

Die Verfügung über und die Unterrichtung durch Fachliteratur sind damit eine weitere Grundvoraussetzung für eine dem Gesetz entsprechende Ausübung der Amtspflichten: Unterrichtung und Unterricht sind voneinander zu unterscheiden.“

Der Tipp von Gerd Fischer:
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