Impressum


Laut § 10 Absatz 3 MDStV
für den Inhalt verantwortlich:
Fischer.Consulting
Mitbestimmung im Betrieb.
Inhaber: Gerd Fischer
Heimerichstr. 24
90419 Nürnberg
StNr.: 238/217/20052
USt-Idetifikationsnummer nach § 139b AO: 90 497 653 820
Tel: 0911-81 067 42
Handy: 0170-53 470 52
eMail: gerd.w.fischer@gmx.de
www.consulting-fischer.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB:

Kosten bei Absagen durch den auftraggebenden Betriebsrat:
Keine Kosten entstehen
• bei Absagen bis einen Monat vor dem Seminarbeginn
• bei späteren Absagen, falls ein/e ErsatzteilnehmerIn gestellt wird

Soweit das nicht möglich ist, müssen wir bei Absagen innerhalb des letzten Monats vor Seminarbeginn die
• Seminargebühren
• und eventuelle Reservierungskosten für die Miete des Seminarraums sowie eventuelle Ausfallgebühren für die Hotelunterbringung in Rechnung stellen

Bei Nichterscheinen werden die vollen Teilnahme- und Unterbringungskosten fällig.

Modalitäten bei Seminaren mit Hotelkosten:
Sind bei der Ausschreibung von Mehrtagesseminaren auch die Kosten für Hotel- und Vollverpflegung angeben, so müssen im Fall von Absage diese in vollem Umfang  getragen werden.

Wollen TeilnehmerInnen außerhalb der Tagungsstätte schlafen oder essen, muß dies ausdrücklich mit dem Veranstalter zuvor schriftlich vereinbart werden.

Rechnungsstellung 
Nach Durchführung des Seminars erhält der Betriebsrat die Rechnung, es sei denn, mit der Anmeldung wird dem Veranstalter eine andere Betriebs- oder Unternehmensadresse für die Rechnung mitgeteilt.

Fälligkeit unmittelbar nach Rechnungserhalt ohne Abzug.

Bei Zahlungsverzug entstehen folgende Kosten: 
1. Mahnung: keine Kosten
2. Mahnung 8,00 €;
3. Mahnung 16,00 €
Gemäß dem „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“ erfolgt der Verzugseintritt innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung – ohne eine zuvor erfolgte Mahnung.
Der Verzugszinssatzes beträgt dann 5 Prozentpunkte über dem sog. Basiszinssatz – derzeit ca. 7,7 % ab Fälligkeit.
Kostentragung – Rechtliche Durchsetzung durch den Betriebsrat im Streitfall.
Der Veranstalter akzeptiert auch dann die Seminarteilnahme, wenn der Arbeitgeber die Übernahme für die Kosten der Seminarteilnahme sowie ggfls. für die des Hotels in Frage stellt. Bei den Hotelkosten gehen wir in Vorlage.
Im Falle des Streits um die Teilnahme / der Zahlungsverweigerung der Kosten für Seminarteilnahme und Hotel durch den Arbeitgeber obliegt es dem Betriebsrat, sich um die Übernahme dieser Kosten durch den Arbeitgeber zu kümmern und diese gegebenenfalls im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren durchzusetzen.

Gerichtsstand:
Gerichtsstand für eventuelle Rechtstreitigkeiten ist Nürnberg.

Vorbehalt:
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl spätestens eine Woche vor Beginn des Seminars das Seminar abzusagen.

Haftung:
Die Veranstaltungsteilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die gesetzliche Unfallversicherung über den Arbeitgeber besteht auch während der Veranstaltungszeiten. Während der veranstaltungsfreien Zeit und der Teilnahme am freiwilligen Begleitprogramm greift diese arbeitgeberseitige Versicherung nicht.
Fischer-Consulting / Gerd Fischer haftet für sich, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Haftungsausschluß

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