Ja. Und zwar dann, wenn sie verhinderte Mitglieder des Betriebsrats häufig vertreten.
Voraussetzung ist aber, dass sie regelmäßig und über einen längeren Zeitraum hinweg zu Betriebsratssitzungen hinzugezogen werden und dass damit auch zukünftig zu rechnen ist.
Für diese Ersatzmitglieder ist i.S.v. § 37 Abs. 6 BetrVG im gleichen Umfang wie für die ordentlichen Mitglieder eine „Grundausbildung“ im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht erforderlich (vgl. die BAG-Entscheidungen vom 14.12.1994 – 7 ABR 31/94 und vom 19.09.2001 – 7 ABR 32/00).
Zur Frage, was regelmäßig ist, gibt es nur sehr wenig Rechtssprechung.
Das Arbeitsgerichts Mannheim (19.01.2000 – 8 BV 18/99) hat eine Regelmäßigkeit dann bejaht, wenn ein Ersatzmitglied längere Zeit an mindestens einem Viertel der Betriebsratssitzungen teilgenommen hat.
Doch dieses Urteil bezieht sich eher auf die ein bis zwei letzten Jahre der Amtszeit des Betriebrats – auf einen Zeitraum also, in dem es ohnehin nicht mehr so viele Vetretungsfälle geben kann.
In einer früheren Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (15.05.1986 – 6 ABR 64/83) als Maßstab für bezüglich der Ersatzmitglieder festgelegt:
„Bei Prüfung der Erforderlichkeit der Entsendung eines Ersatzmitgliedes zu einer Schulungsveranstaltung ist neben der Vermittlung eines sachbezogenen Wissens u.a. die im Zeitpunkt der Beschlußfassung zu erwartende Tätigkeit künftiger Vertretungsfälle und die noch verbleibende Amtszeit des Betriebsrats zu berücksichtigen.
Dem Betriebsrat steht bei seiner Entscheidung ein Beurteilungsspielraum zu.“
Ein Tipp noch zu Inhouse-Seminaren:
Hier haben Arbeitgeber nur sehr selten Einwände gegen die Schulung von Ersatzmitgliedern mit geringerem Vertretungsumfang.
Und zwar aus durchaus nachvollziehbaren Gründen:
Einerseits haben sie dadurch – zumindest bei Fischer.Consulting – keine Zusatzkosten.
Und andererseits müssen sie ja eh’ damit rechnen, dass auch diese Ersatzmitglieder im Laufe der Amtsperiode des Betriebsrats ordentliche Mitglieder werden können.
Und dann fallen die Kosten für ein externes Seminar noch zusätzlich an.