Was ist, wenn wir bei weit entferntem Seminarort bereits am Vorabend anreisen?

oder auch

Warum Fischer.Consulting® bei diesen Betriebsratsschulungen schon am Vorabend beginnt.

Das ist die Ausgangslage:

Der Seminarort liegt – zumindest für einen Teil der Teilnehmer – weit entfernt vom Standort des Betriebes. Für diese Teilnehmer ist eine mehrstündige Anreise notwendig.
Seminarbeginn ist um 09:00 oder 10:00 Uhr.
Die Teilnehmer starten schon Stunden vorher von zu Hause.
Im Winter oft sogar bei Schnee und Eis.
Und manchmal waren sie am Vortage noch zur Spätschicht eingeteilt.

Die Folge:
Mit der Anfahrtszeit, den Seminarstunden und den Pausen – denn diese werden zumindest bei Teilzeitbeschäftigten gemäß eines Urteils des BAG vom 16.2.2005 (7 AZR 330/04) der Seminarzeit noch hinzugezählt – haben sie die betriebsübliche Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers deutlich überschritten.

Und mancher Arbeitgeber weigert sich, diese zusätzlichen Stunden in Freizeit abzugelten. Rechtlich geht das sogar in Ordnung, denn § 37 Abs. 6 Satz 2 BetrVG begrenzt den Umfang der Arbeitsbefreiung pro Schulungstag auf die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Doch für die Teilnehmer mit der langen Anfahrtszeit ist das eine missliche Lage.

Wie können sie reagieren?
Sie fahren am Vorabend zum Seminar und übernachten dort.
Und essen dort zu Abend und frühstücken auch dort.

Und das passiert dann auch:
Sie bleiben auf den Zusatzkosten sitzen, weil der Arbeitgeber sich weigert, diese zu übernehmen.

Wir von Fischer.Consulting® haben uns auf dieses Problem eingestellt:
Betriebsratsschulungen, ob Inhouse oder extern, bei denen Betriebsort(e) und Seminarort zumindest für einen Teil der Teilnehmer weit auseinander liegen, beginnen bei uns am Vorabend mit der Anfahrt bis 17:00 Uhr, mit dem Essen um 18:00 Uhr und mit einer Seminareinführung um 19:00 Uhr.