Gibt es eine Pflicht des Betriebsrats zur Teilnahme an Schulungen?

Das Bundesarbeitsgericht sagt hierzu in seiner Entscheidung vom 05.11.1981 – 6 ABR 50/79:

„Verantwortliche Arbeit im Betriebsrat ist nur dann möglich, wenn jedes Mitglied über das erforderliche Mindestwissen für die Erfüllung seiner Aufgaben verfügt.

Diese Kenntnisse sind in erster Linie durch den Besuch von geeigneten Schulungen zu erwerben.“

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